Lärmgutachten und Lärmprognosen werden bei der Erstellung von neuen ortsfesten lärmerzeugenden Anlagen wie beispielsweise Industrieanlagen, Lüftungen, Heizungen, Kältemaschinen, Parkierungsanlagen oder Tankstellen erstellt. Dabei sind die Lärmemissionen soweit zu begrenzen, wie dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist (Vorsorgeprinzip) und die Planungswerte eingehalten werden können.
Für die Errichtung Ihrer neuen, geplanten lärmerzeugenden Anlagen bietet die TEC2 Ihnen folgende Dienstleistungen an:
Des Weiteren erstellen wir für Sie auch u. a. zu nachfolgenden Lärmarten Lärmgutachten resp. Lärmprognosen: